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Recht · EU-KI-Verordnung

KI-Inhalte kennzeichnen: die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act) einfach erklärt

30.08.2026 8 Min. Lesezeit

KI schreibt Texte, erzeugt Bilder und beantwortet Kundenfragen im Chat. Aber wann müssen Sie das offenlegen? Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, auf Englisch AI Act) verlangt in bestimmten Fällen eine klare Kennzeichnung. Dieser Beitrag erklärt Artikel 50 praxisnah und zeigt, wann eine Kennzeichnung nötig ist und wann nicht.

Illustration zur Kennzeichnung von KI-Inhalten nach der EU-KI-Verordnung: Text, Bilder und Chatbots mit Transparenzhinweis.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine juristische Fachperson.

Zusammenfassung

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) enthält in Artikel 50 Transparenzpflichten. Der Kerngedanke ist einfach: Menschen sollen nicht getäuscht werden. Wenn die Gefahr besteht, dass Inhalte mit echten verwechselt werden oder zur Manipulation dienen, hat das Publikum ein Recht zu wissen, dass etwas maschinell erstellt wurde.

Bei Texten kommt es auf die redaktionelle Verantwortung an, bei Bildern auf die Realistik, und Chatbots müssen sich immer zu Beginn zu erkennen geben. Nicht jeder KI-Text und nicht jede KI-Grafik muss also gekennzeichnet werden.

Unten finden Sie eine Übersichtstabelle und eine Checkliste, mit der Sie schnell einordnen, was in Ihrem Fall gilt.

Worum geht es bei Artikel 50?

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, im internationalen Sprachgebrauch auch AI Act genannt, regelt Transparenzpflichten. Das Ziel ist, eine Täuschung des Publikums zu verhindern. Menschen sollen erkennen können, wann ein Inhalt von einer Maschine erstellt wurde, sofern die Gefahr einer Verwechslung oder Manipulation besteht. Es geht also nicht darum, jede Nutzung von KI zu verbieten, sondern darum, in den heiklen Fällen für Klarheit zu sorgen.

Als EU-Regelung gilt die Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Wer in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land eine Website betreibt, sollte die Grundzüge also kennen. Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind die praktischen Anforderungen überschaubar, sobald man das Grundprinzip verstanden hat. Entscheidend ist immer die Frage: Könnte jemand getäuscht werden, wenn der KI-Anteil unsichtbar bleibt?

Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?

Nicht automatisch. Bei Texten ist die redaktionelle Verantwortung entscheidend. Wenn ein Mensch die inhaltlichen Aussagen prüft, freigibt und für sie verantwortlich zeichnet, ist in der Regel keine gesonderte Kennzeichnung erforderlich. Das gilt für die meisten Blog- und Unternehmenstexte.

Der wichtigste Punkt ist die Verantwortung. Wenn Sie einen KI-Entwurf lesen, die Fakten überprüfen, die Aussagen anpassen und den Text als Ihren eigenen veröffentlichen, dann tragen Sie die redaktionelle und inhaltliche Verantwortung. Ein Sprachmodell hat den Rohtext geliefert, aber der Mensch steht dahinter. Wichtig: Ein bloßes Korrekturlesen reicht dafür nicht aus. Es geht um die inhaltliche Prüfung und Freigabe, nicht nur um Rechtschreibung und Komma.

Anders liegt der Fall bei Inhalten von öffentlichem Interesse, also zu Themen wie Gesellschaft, Politik, Gesundheit, Sicherheit oder Recht, die vollständig von KI erstellt und nicht redaktionell geprüft wurden. Solche Inhalte sollten klar als maschinell erzeugt gekennzeichnet werden, damit Leserinnen und Leser sie richtig einordnen können. Eine praktische Kennzeichnung, wenn sie nötig ist, kann ein kurzer Hinweis am Anfang oder Ende des Textes sein, etwa: „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“

Wann muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Bei Bildern und Videos entscheidet die Realistik. Fotorealistische Darstellungen einer echten Person, eines echten Ortes oder Ereignisses, die man für echt halten könnte, sollten klar gekennzeichnet werden. Offensichtlich fiktive oder stilisierte Grafiken brauchen keine sichtbare Kennzeichnung.

Das Prinzip dahinter ist der Deepfake-Gedanke: Je näher ein Bild an einem echten Foto ist und je eher es mit der Wirklichkeit verwechselt werden kann, desto wichtiger ist die Offenlegung. Ein täuschend echtes Bild einer realen Person in einer Situation, die es nie gab, ist ein klarer Fall für eine deutliche Kennzeichnung.

Umgekehrt sind eindeutig kunstvolle oder stilisierte Bilder unproblematisch. Eine Illustration, eine abstrakte Grafik, eine 3D-Vektorzeichnung oder ein Science-Fiction-Motiv erkennt jeder sofort als Gestaltung und nicht als Foto der Realität. Solche Bilder benötigen keine sichtbare Kennzeichnung.

Wenn eine Kennzeichnung sinnvoll ist, genügt online meist eine Bildunterschrift oder ein kleiner Hinweis in der Ecke, zum Beispiel „Bild: KI-generiert“. In sozialen Medien können Sie das im Beitrag erwähnen oder die KI-Kennzeichnungsfunktionen der jeweiligen Plattform nutzen.

Die beiden folgenden Beispiele zeigen den Unterschied auf einen Blick: links eine offensichtlich stilisierte KI-Illustration, rechts ein fotorealistisches KI-Bild, das für ein echtes Foto gehalten werden könnte.

Keine Kennzeichnung nötig
KI-generierte Illustration. Eindeutig nicht-fotografische, stilisierte Grafik braucht keine sichtbare Kennzeichnung.

KI-generierte Illustration. Eindeutig nicht-fotografische, stilisierte Grafik braucht keine sichtbare Kennzeichnung.

Kennzeichnung erforderlich
Bild: KI-generiert. Ein fotorealistisches Bild könnte für ein echtes Foto gehalten werden und muss daher klar gekennzeichnet werden.

Bild: KI-generiert. Ein fotorealistisches Bild könnte für ein echtes Foto gehalten werden und muss daher klar gekennzeichnet werden.

Wie kennzeichne ich Chatbots und Metadaten?

Ein Chatbot oder KI-Assistent muss sich gleich zu Beginn der Interaktion zu erkennen geben, damit Menschen wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Ein einfacher Satz wie „Ich bin ein KI-Assistent.“ am Gesprächsanfang genügt.

Diese Pflicht ist eindeutig: Wenn Menschen mit einem KI-System interagieren, sollen sie das von Anfang an wissen und nicht in dem Glauben gelassen werden, sie chatteten mit einem Menschen. Setzen Sie den Hinweis also an den Anfang des Chatfensters oder in die erste Nachricht.

Ein weiterer praktischer Punkt betrifft Metadaten: Maschinenlesbare Herkunftsangaben wie C2PA-Daten oder Wasserzeichen sollten nicht entfernt werden. Diese Informationen helfen dabei, die Herkunft eines Inhalts nachvollziehbar zu machen. Wer sie bewusst löscht, untergräbt genau die Transparenz, die die Verordnung erreichen will.

Gilt die Kennzeichnung für die Technik der Seite oder für den Inhalt?

Für den Inhalt, nicht für die Technik. Die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung betrifft das, was Ihr Publikum tatsächlich liest und sieht und was es täuschen könnte: den eigentlichen Text und fotorealistische Bilder oder Videos. Sie betrifft nicht den technischen Aufbau einer Website und auch nicht den Programmcode dahinter.

Das ist ein Missverständnis, das häufig vorkommt. Wenn eine Website mit einem KI-gestützten Werkzeug wie Novavalo gebaut wird, erzeugt die KI das technische Gerüst: das Layout, die Blöcke, die Schaltflächen, den HTML-Code, die Menüs. Dieses Gerüst ist ein Baugerüst, kein „Inhalt“ im Sinne des Gesetzes. Niemand muss darauf hinweisen, dass die Struktur oder der Code einer Seite maschinell entstanden ist, genauso wenig wie man einen mit dem Textverarbeitungsprogramm geschriebenen Brief oder ein mit der Bohrmaschine gebautes Regal kennzeichnet.

Stellen Sie sich ein Haus vor. Das Gerüst, die Wände und die Rohre, also die technische Struktur und der Code der Seite, werden mit Maschinen und Werkzeugen gebaut, und niemand klebt daran ein Schild „mit Elektrowerkzeug hergestellt“. Die Kennzeichnung betrifft das, was im Haus gesagt und gezeigt wird: die Texte, die ein Gast liest, und die fotorealistischen Bilder, die man für echt halten könnte. Das Gesetz spricht über die Botschaft, nicht über das Baugerüst.

Für Sie heißt das ganz praktisch: Sie müssen nicht darauf hinweisen, dass Ihre Website mit einem KI-Werkzeug erstellt wurde. Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit stattdessen darauf, was auf der Seite steht und welche Bilder darauf zu sehen sind. Wenn Sie einen vollständig von KI geschriebenen Text von öffentlichem Interesse ohne menschliche Verantwortung veröffentlichen oder ein fotorealistisches KI-Bild verwenden, das für echt gehalten werden könnte, fällt das unter die Kennzeichnung. Das Werkzeug, das die Struktur erzeugt hat, dagegen nicht. Bei Novavalo ist es genau so: Das Werkzeug übernimmt die technische Arbeit, aber Sie als Mensch entscheiden über den Inhalt der Seite und verantworten ihn, und Sie können Bilder bei Bedarf kennzeichnen.

Übersichtstabelle: Kennzeichnungspflicht auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst die typischen Fälle zusammen. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, gibt aber eine schnelle Orientierung:

InhaltKennzeichnungWie
Blog- und Unternehmenstext Nein, wenn ein Mensch prüft und verantwortet Keine Pflicht bei redaktioneller Verantwortung; Korrekturlesen allein genügt aber nicht
Nachrichten von öffentlichem Interesse, vollständig von KI Ja, verpflichtend Klarer Hinweis, z. B. „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“ am Anfang oder Ende
Realistisches Bild / Foto (verwechselbar mit echt) Ja, wenn Verwechslung möglich Bildunterschrift oder Eckhinweis „Bild: KI-generiert“
Grafik, Illustration, stilisiertes Bild Nein, keine sichtbare Pflicht Als offensichtlich kunstvolle Gestaltung erkennbar
Chatbot / KI-Assistent Ja, gleich zu Beginn Hinweis am Gesprächsanfang, z. B. „Ich bin ein KI-Assistent.“

Checkliste: So kennzeichnen Sie KI-Inhalte richtig

Praktische Kennzeichnungs-Checkliste

  • Frage nach der Täuschung. Könnte jemand den Inhalt für echt oder menschlich halten? Wenn ja, kennzeichnen Sie ihn.
  • Text: Wer trägt die Verantwortung? Prüft und verantwortet ein Mensch die Aussagen, ist meist keine Kennzeichnung nötig. Reines Korrekturlesen zählt nicht.
  • Bild: Wie realistisch? Fotorealistische, verwechselbare Bilder kennzeichnen; offensichtliche Grafiken nicht.
  • Chatbot: gleich zu Beginn offenlegen. Ein Satz am Anfang genügt.
  • Metadaten nicht entfernen. C2PA-Angaben und Wasserzeichen erhalten.
  • Im Zweifel offenlegen. Ein kurzer, ehrlicher Hinweis schadet nie und stärkt das Vertrauen.

Transparente Inhalte mit Novavalo

Novavalo hilft Ihnen, hochwertige und transparente Website-Inhalte zu erstellen, bei denen der Mensch die Kontrolle behält:

  • Der Mensch prüft und veröffentlicht. Sie behalten die redaktionelle Verantwortung für jeden Text, den Sie freigeben.
  • Bildunterschriften leicht ergänzt. Sie können Ihren Bildern Beschriftungen hinzufügen, etwa einen Kennzeichnungshinweis.
  • Sie steuern Ihre Inhalte selbst. Was auf Ihrer Website steht, entscheiden Sie, nicht die Maschine.

So bleibt die Entscheidung, was gekennzeichnet wird, bei Ihnen, und Novavalo unterstützt Sie dabei, es sauber umzusetzen.

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Mehr dazu, wie Novavalo Struktur, Texte und Metadaten übernimmt und wo weiterhin der Mensch entscheidet, lesen Sie im Beitrag KI baut Website und Metadaten und wo sie versagt. Und wenn Ihre Inhalte auch in der KI-Suche gefunden werden sollen, hilft Ihnen der Leitfaden zu GEO und AEO weiter.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jeden mit KI geschriebenen Blogtext kennzeichnen?

In der Regel nicht, wenn ein Mensch die Fakten prüft, freigibt und die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt trägt. Das trifft auf die meisten Unternehmens- und Blogtexte zu. Ein bloßes Korrekturlesen genügt dafür allerdings nicht. Eine klare Kennzeichnung ist vor allem dann sinnvoll oder erforderlich, wenn Inhalte von öffentlichem Interesse vollständig von KI erstellt und nicht redaktionell geprüft wurden.

Welche Bilder müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden?

Entscheidend ist die Realistik. Fotorealistische Bilder einer echten Person, eines Ortes oder Ereignisses, die man für echt halten könnte (Deepfake-Prinzip), sollten klar gekennzeichnet werden. Offensichtlich fiktive oder stilisierte Darstellungen wie Illustrationen, Vektorgrafiken oder Science-Fiction-Motive brauchen dagegen keine sichtbare Kennzeichnung.

Wie kennzeichne ich einen Chatbot richtig?

Ein KI-Chatbot oder KI-Assistent muss den Nutzerinnen und Nutzern gleich zu Beginn der Interaktion mitteilen, dass sie mit einer Maschine sprechen, zum Beispiel mit einem Satz wie „Ich bin ein KI-Assistent.“ am Anfang des Gesprächs.

Darf ich KI-Wasserzeichen oder Metadaten aus Bildern entfernen?

Maschinenlesbare Herkunftsangaben wie C2PA-Daten oder Wasserzeichen sollten nicht entfernt werden. Sie helfen dabei, die Herkunft eines Inhalts nachvollziehbar zu machen, und sind ein Baustein transparenter Kommunikation.

Übernimmt Novavalo die Kennzeichnung automatisch für mich?

Nein. Novavalo hilft Ihnen, transparente und hochwertige Inhalte zu erstellen: Ein Mensch prüft und veröffentlicht die Inhalte, Sie können Bildunterschriften ergänzen und Ihre Website-Inhalte selbst verwalten. Die rechtliche Einordnung und die Entscheidung, was gekennzeichnet wird, liegt jedoch bei Ihnen. Novavalo fügt keine C2PA-Metadaten automatisch hinzu.

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Vertrauenswürdige Quellen

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt, und die Redaktion von Novavalo verantwortet seinen Inhalt.